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Da keine Sicherheitsgründe dafür vorliegen, das Produkt unmittelbar vom Markt zurückzunehmen, ist es angezeigt, eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die Entsorgung restlicher Bestände des Zusatzstoffes vorzusehen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt einen Zusatzstoff, wenn der Zusatzstoff bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter…
Da keine Sicherheitsgründe dafür vorliegen, das Produkt Monensin-Natrium unmittelbar vom Markt zurückzunehmen, ist es angezeigt, eine Übergangsfrist von sechs…
Es ist angebracht, eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vorzusehen, um die vollständige Nutzung der vorhandenen Bestände von Futtermitteln unter den gemäß der…
Es wurden Informationen vorgelegt und von der Kommission zusammen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten bewertet, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden…
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Ein Antrag ist gemäß Artikel 7 zu stellen, und zwar für Zusatzstoffe mit einer begrenzten Zulassungsdauer spätestens ein Jahr vor Ablauf der gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.