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Da keine Sicherheitsgründe dafür vorliegen, das Produkt Monensin-Natrium unmittelbar vom Markt zurückzunehmen, ist es angezeigt, eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die Entsorgung restlicher Bestände des Zusatzstoffes vorzusehen.
Soweit die Gründe für die Verweigerung der Erneuerung der Genehmigung nicht den Schutz der Gesundheit oder der Umwelt betreffen, sieht die in Absatz 1 genannte…
Da keine Sicherheitsgründe dafür vorliegen, das Produkt unmittelbar vom Markt zurückzunehmen, ist es angezeigt, eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die…
Da für die Änderungen der Zulassungsbedingungen keine Sicherheitsgründe vorliegen, ist es angezeigt, eine Übergangsfrist für den Abbau restlicher Bestände von…
Es ist angebracht, eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vorzusehen, um die vollständige Nutzung der vorhandenen Bestände von Futtermitteln unter den gemäß der…
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Der Inhaber der Zulassung für den Zusatzstoff Monensin-Natrium (Elancoban G100, Elancoban 100, Elancogran 100, Elancoban G200, Elancoban 200) hat die Änderung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.