Art. 3 32004R1920VERORDNUNG (EG) Nr. 1920/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2004.
Art. 2 32005R1214VERORDNUNG (EG) Nr. 1214/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 zur Berichtigung der estnischen, der finnischen, der griechischen, der italienischen, der lettischen, der litauischen, der niederländischen, der portugiesischen, der spanischen und der schwedischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1722/93 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Produktionserstattungen für Getreide
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 3. September 2004.
Art. 3 32005R0241VERORDNUNG (EG) Nr. 241/2005 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 hinsichtlich der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Israel
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2004.
Art. 2 32004R1926VERORDNUNG (EG) Nr. 1926/2004 DER KOMMISSION vom 3. November 2004 zur Einstellung der Fischerei auf Gemeine Seezunge durch Schiffe unter der Flagge Frankreichs
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 11. September 2004.
Art. 2 32011R0194VERORDNUNG (EU) Nr. 194/2011 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung aus dem Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Höllen Sprudel (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.