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Nach den der Kommission übermittelten Angaben haben die Seezungenfänge in den ICES-Gebieten VII f, g und VII h, j, k durch Schiffe, die die Flagge Frankreichs führen oder in Frankreich registriert sind, die für 2004 zugeteilte Quote erreicht. Frankreich hat die Befischung dieses Bestands ab dem 11. September 2004 verboten. Es empfiehlt sich daher, dieses Datum zu übernehmen —
Aufgrund der Seezungenfänge in den ICES-Gebieten VII f, g und VII h, j, k durch Schiffe, die die Flagge Frankreichs führen oder in Frankreich registriert sind,…
Am 19. April 2007 teilte Deutschland der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein…
Infolge einer Übertragung von Fischereimöglichkeiten ist die Belgien zugeteilte Quote nicht mehr erschöpft. Daher sollte die Fischerei auf Scholle im…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 804/2007 der Kommission galt die Fangquote für Dorsch in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer), die Polen für das Jahr 2007…
Am 16. Mai 2007 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1502/2004 der Kommission ist die Fischerei auf Scholle im ICES-Gebiet VII f-g durch Schiffe, die die Flagge Belgiens führen oder in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.