Erwägungsgrund 4 32004R2070VERORDNUNG (EG) Nr. 2070/2004 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Es ist angemessen, dem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R1652VERORDNUNG (EG) Nr. 1652/2004 DER KOMMISSION vom 20. September 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Islamischen Republik Pakistan
Daher ist es angemessen, dem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R1687VERORDNUNG (EG) Nr. 1687/2004 DER KOMMISSION vom 28. September 2004 zur Bewilligung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Es ist daher angemessen, diesem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R1686VERORDNUNG (EG) Nr. 1686/2004 DER KOMMISSION vom 28. September 2004 zur Bewilligung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in Macau
Es ist daher angemessen, diesem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 5 32004R1367VERORDNUNG (EG) Nr. 1367/2004 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Volksrepublik China
Daher ist es angemessen, dem Antrag im Rahmen der verfügbaren Mengen stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R1944VERORDNUNG (EG) Nr. 1944/2004 DER KOMMISSION vom 10. November 2004 zur Genehmigung von Übertragungen der im Laufe eines Abkommensjahres nicht ausgenutzten Höchstmengen von Textilwaren und Bekleidungserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China auf andere Jahre
Dem Antrag ist daher im Rahmen der verfügbaren Mengen stattzugeben.