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Verordnung (EG) Nr. 2080/2004 der Kommission vom 6. Dezember 2004 zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 2298/2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Ausfuhr der im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gelieferten Erzeugnisse aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union
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