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Um die Verwaltung von bestimmten in den Verordnungen (EG) Nr. 2497/2001 und (EG) Nr. 2597/2001 festgelegten bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen dieser Zollkontingente eingeführten Mengen zu berücksichtigen und auf die Zollkontingente anzurechnen, die gemäß den durch diese Verordnung geänderten Verordnungen (EG) Nr. 2497/2001 und (EG) Nr. 2597/2001 eröffnet werden.
Um die Verwaltung von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgelegten bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen…
Um die Verwaltung von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgelegten, bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen…
Um die Verwaltung von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen dieser…
Um für das Jahr 2005 die Verwaltung der beiden in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 bereits festgelegten Zollkontingente für Weine mit Ursprung in Algerien zu…
Zur Erleichterung der Verwaltung verschiedener bereits in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 vorgesehener Zollkontingente und Referenzmengen sind die im Rahmen…
Um die in den Erweiterungsprotokollen vorgesehenen neuen Zollkontingente und Änderungen der bestehenden Zollkontingente anwenden zu können, müssen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.