Erwägungsgrund 3 32004R2088
In beiden Erweiterungsprotokollen sind neue Zollkontingente und Änderungen der bereits bestehenden Zollkontingente vorgesehen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2497/2001 der Kommission vom 19. Dezember 2001 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmten Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in der Republik Kroatien und in der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 vom 28. Dezember 2001 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprung in der Republik Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Republik Slowenien festgelegt sind.