Erwägungsgrund 6 32005R0503VERORDNUNG (EG) Nr. 503/2005 DER KOMMISSION vom 31. März 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Marokko
Da das Protokoll ab dem 1. Mai 2004 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und so bald wie möglich in Kraft treten.
Erwägungsgrund 7 32004R1920VERORDNUNG (EG) Nr. 1920/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Da das EWR-Erweiterungsübereinkommen mit Wirkung vom 1. Mai 2004 gilt, sollte diese Verordnung von demselben Tag an gelten und daher unverzüglich in Kraft…
Erwägungsgrund 7 32004R1921VERORDNUNG (EG) Nr. 1921/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 499/96 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse sowie lebende Pferde mit Ursprung in Island
Da das EWR-Erweiterungsübereinkommen am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, sollte diese Verordnung von demselben Tag an gelten und unverzüglich in Kraft treten…
Erwägungsgrund 5 32009R0554VERORDNUNG (EG) Nr. 554/2009 DER KOMMISSION vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 in Bezug auf Zollkontingente für bestimmte Weine mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Da das Protokoll seit dem 1. Januar 2007 angewandt wird, sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten und sofort in Kraft treten.
Erwägungsgrund 5 32005R0305Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Mai 2004 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab…
Erwägungsgrund 8 32005R0284VERORDNUNG (EG) Nr. 284/2005 DER KOMMISSION vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren in andere Drittländer als die Schweiz und Liechtenstein ausgeführt werden
Da die in dem Beschluss 2005/45/EG festgelegten Maßnahmen ab 1. Februar 2005 gelten, sollte diese Verordnung ab dem gleichen Zeitpunkt gelten und unmittelbar in…