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Wegen der Vielzahl und des Umfangs der nötigen Änderungen und im Interesse der Kohärenz zwischen den neuen Vorschriften für die Westlichen Gewässer und den bestehenden Vorschriften für die Ostsee ist die Verordnung (EG) Nr. 2092/98 durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Daher ist vorzusehen, die Vorschriften der genannten Verordnung auf die Verordnung (EG) Nr. 192/2002 anzuwenden. Allerdings müssen einige dieser Vorschriften…
Die Verordnungen (EG) Nr. 452/2000 und (EG) Nr. 72/2002 sind daher durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen.
Aufgrund der erforderlichen Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte die Richtlinie 2002/16/EG durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Die Annahme neuer technischer Maßnahmen und die Aktualisierung bereits bestehender Empfehlungen durch die regionalen Fischereiorganisationen seit der Annahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.