Erwägungsgrund 1 32009R0753
Mit der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 des Rates wurden für 2009 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen festgesetzt.