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Das im Abkommen festgelegte Jahreskontingent für Waren der KN-Codes 2202 10 00 und ex 2202 90 10 wurde ausgeschöpft. Gemäß dem Abkommen sollte es daher für 2005 um 10 % aufgestockt werden.
Mit Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1203/2004 wurde die Kontingentsmenge der Erzeugnisse des KN-Codes 0202 und der Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 , für…
Anhang 2 des Abkommens, angenommen mit dem Beschluss Nr. 3/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen…
Um zu gewährleisten, dass das Kontingent bei Erzeugnissen des KN-Codes 0705 21 00 ab dem 1. Mai 2004 genutzt werden konnte, wurde mit der Verordnung (EG) Nr.…
Die Gemeinschaft hat sich im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Welthandelsorganisation verpflichtet, für Erzeugnisse des KN-Codes 0714 10 mit…
Die Erhöhung gemäß Absatz 1 kann nur erfolgen, wenn mindestens 80 % der Kontingentsmenge, die im vorhergehenden Jahr eröffnet wurde, im vierten Jahr nach dem…
(1) Diese Kontingentsmenge wird ab dem 1. Januar 2002 bis zum 1. Januar 2005 jährlich um jeweils 3 % der ursprünglichen Menge erhöht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.