Erwägungsgrund 2 32004R1920
Die Beteiligung der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, der Slowakei und Sloweniens (im Folgenden die „beitretenden Länder“ genannt) am Europäischen Wirtschaftsraum wurde im EWR-Erweiterungsübereinkommen vereinbart, das von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie von den beitretenden Ländern am 14. Oktober 2003 unterzeichnet wurde.