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Seit dem 1. Januar 2004 muss für die Einfuhren von unter diese Verordnung fallenden Erzeugnissen gemäß dem Beschluss 2003/893/EG des Rates vom 15. Dezember 2003 über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine eine Lizenz vorgelegt werden. In dem Abkommen ist vorgesehen, dass jene Mengen von den in dieser Verordnung für 2004 festgelegten Höchstmengen abgezogen werden.
Für die in Anhang I aufgeführten Stahlerzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine gelten bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang V festgesetzten…
Seit dem 1. Januar 2005 muss für Einfuhren von unter die vorliegende Verordnung fallenden Erzeugnissen in die Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Für die Einfuhren von unter diese Verordnung fallenden Erzeugnissen in die Gemeinschaft muss nach der Verordnung (EG) Nr. 2267/2004 des Rates vom 20. Dezember…
Seit dem 1. Januar 2005 muss für die Einfuhren von unter diese Verordnung fallenden Erzeugnissen in die Gemeinschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 2265/2004 des…
Am 30. Mai 2007 hat der Rat zur Durchführung des Abkommens die Verordnung (EG) Nr. 752/2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse aus der…
Für die unter diesen Beschluss fallenden Stahlerzeugnisse, die ab 1. Mai 2004 in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.