Erwägungsgrund 7 32004R2252
Um sicherzustellen, dass die genannten Informationen nicht mehr Personen als erforderlich zugänglich gemacht werden, ist es auch wichtig, dass jeder Mitgliedstaat nur eine einzige Stelle für die Herstellung der Pässe und Reisedokumente bestimmt, wobei es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, diese Stelle erforderlichenfalls zu wechseln. Aus Sicherheitsgründen sollte jeder Mitgliedstaat den Namen der zuständigen Stelle der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitteilen.