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Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Pässen und Reisedokumenten zu verarbeiten sind, gilt die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr . Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass keine weiteren Informationen auf dem Pass gespeichert werden, außer wenn dies in dieser Verordnung oder ihrem Anhang vorgesehen oder in dem betreffenden Reisedokument vermerkt ist.
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufenthaltstitel zu verarbeiten sind, gilt die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie sollten die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.…
Die im Rahmen dieser Verordnung gesammelten und ausgetauschten Daten sollten gemäß den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit behandelt werden. Die…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.