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Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufenthaltstitel zu verarbeiten sind, gilt die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr . Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine weiteren Informationen auf dem einheitlichen Aufenthaltstitel gespeichert werden, außer wenn dies in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates oder deren Anhang vorgesehen oder in dem betreffenden Reisedokument vermerkt ist.
Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Pässen und Reisedokumenten zu verarbeiten sind, gilt die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie sollten die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.…
Die im Rahmen dieser Verordnung gesammelten und ausgetauschten Daten sollten gemäß den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit behandelt werden. Die…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.