Erwägungsgrund 7 32004R2256
Da das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und Ägypten vom 1. Mai 2004 an vorläufig gilt, sollte diese Verordnung von demselben Datum an gelten und so bald wie möglich in Kraft treten.
Da das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und Ägypten vom 1. Mai 2004 an vorläufig gilt, sollte diese Verordnung von demselben Datum an gelten und so bald wie möglich in Kraft treten.