Art. 4 Abs. 2 32004R0273Erklärung des Kunden
Anstelle der vorstehend genannten Erklärung für einen einmaligen Vorgang kann ein Wirtschaftsbeteiligter, der einen Kunden regelmäßig mit einem erfassten Stoff…
Art. 8 Abs. 3 32009R1219VERORDNUNG (EU) Nr. 1219/2009 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2009 mit Durchführungsvorschriften zur Anwendung der Einfuhrzollkontingente für Baby-beef-Erzeugnisse mit Ursprung in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien, dem Kosovo und Montenegro im Jahr 2010
Die Meldungen gemäß den Absätzen 1 und 2 erfolgen gemäß den Mustern in den Anhängen IX, X und XI der vorliegenden Verordnung unter Verwendung der in Anhang V…