Erwägungsgrund 3 32004R0314
Dementsprechend sieht der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP eine Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vor.
Dementsprechend sieht der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP eine Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vor.