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Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und damit verbundenem Material jeglicher Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile sowie Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden könnten, an bzw. nach Simbabwe werden unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten,
vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder
unter Benutzung von Schiffen oder Luftfahrzeugen, die die Flagge der Mitgliedstaaten führen,
Es ist untersagt,
technische Hilfe, Vermittlungsdienste und andere Dienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und damit verbundenem Material jeglicher Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile sowie Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden könnten, unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern oder weiterzugeben;
für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waffen und damit verbundenem Material sowie von Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden könnten, an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, unmittelbar oder mittelbar bereitzustellen.
Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten oder mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr der in Absatz…
technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung…
wissentlich und vorsätzlich die in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen mit oder ohne Ursprung in der Union, die zur internen Repression verwendet werden könnten,…
die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmtem nichtletalem militärischem Gerät durch die…
die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial oder die Bereitstellung von damit verbundener finanzieller oder…
Lieferung, Verkauf oder Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial an Al-Shabaab und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 3 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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