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Für bestimmte Änderungen einer bestehenden Beihilfe sollte ein vereinfachtes Anmeldeverfahren eingeführt werden. Anmeldungen im vereinfachten Verfahren sollten nur akzeptiert werden, wenn die Kommission in regelmäßigen Abständen über die Anwendung der betreffenden bestehenden Beihilfe unterrichtet wurde.
Folgende Änderungen bestehender Beihilfen werden auf dem Anmeldeformular für das vereinfachte Verfahren in Anhang II mitgeteilt: Die Kommission setzt alles…
Um den Mitgliedstaaten die Anmeldung staatlicher Beihilfen sowie die Überprüfung dieser Beihilfen durch die Kommission zu erleichtern, ist es wünschenswert, ein…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Transparenz bei der Gewährung von Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, muss auch das in Artikel 4 Absatz 2 der…
Um die Übermittlung von Anmeldungen staatlicher Beihilfen durch die Mitgliedstaaten, wie auch ihre Beurteilung durch die Kommission, zu erleichtern und zu…
Text von Bild Dieses Formular kann für Anmeldungen im vereinfachten Verfahren nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission zur…
Im Standard-Anmeldeformular sowie im Meldebogen und in den Ergänzungsbögen sollten sämtliche Leitlinien und Gemeinschaftsrahmen im Bereich staatlicher Beihilfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.