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Daher sollte die Verwendung dieses Zusatzstoffes für Milchkühe vorläufig für einen Zeitraum von vier Jahren zugelassen werden.
Die Verwendung dieser Mikroorganismus-Zubereitung gemäß Anhang IV sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.
Es wurden neue Daten zur Unterstützung des Antrags auf Erweiterung der Zulassung dieses Zusatzstoffes auf Milchkühe vorgelegt.
Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen gemäß der Richtlinie 70/524/EWG auch die vorläufige Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines bereits…
Im Fall der in Anhang C Teil II zur Richtlinie 70/524/EWG genannten Zusatzstoffe, zu denen auch Mikroorganismen zählen, kann eine vorläufige Zulassung eines…
In bestimmten Fällen, in denen eine Zulassung dringend erforderlich ist, um den Schutz von Tieren zu gewährleisten, kann die Kommission nach dem in Artikel 22…
Die in Anhang III genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.