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Betreiber von Sammelstellen tragen dafür Sorge, dass die Tiere entsprechend den technischen Vorschriften des Anhangs I Kapitel I und Kapitel III Abschnitt 1 behandelt werden.
Betreiber von Sammelstellen, die nach geltendem Veterinärrecht der Gemeinschaft zugelassen sind, tragen außerdem dafür Sorge, dass a) der Umgang mit den Tieren nur Personal anvertraut wird, das in den maßgeblichen technischen Vorschriften des Anhangs I in Lehrgängen geschult wurde; b) Personen, die Zugang zur Sammelstelle haben, regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung und die Sanktionen im Verstoßfall informiert werden; c) für Personen, die Zugang zur Sammelstelle haben, ständig detaillierte Angaben über die zuständige Behörde, der etwaige Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung gemeldet werden müssen, verfügbar sind; d) im Falle des Verstoßes gegen diese Verordnung durch eine in der Sammelstelle anwesende Person und unbeschadet etwaiger Maßnahmen der zuständigen Behörde alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die festgestellte Unregelmäßigkeit zu beheben und einen erneuten Verstoß zu verhindern; e) die zur Einhaltung der Buchstaben a) bis d) erforderlichen Betriebsvorschriften festgelegt, überprüft und durchgesetzt werden. KAPITEL III AUFGABEN UND PFLICHTEN DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
sichergestellt ist, dass die Bestimmungen nach Anlage 2 Nummer 1 und Nummer 3 bis 5 eingehalten werden, und
Die Unternehmer haben sicherzustellen, dass in den ihrer Kontrolle unterstehenden Betrieben oder Anlagen, die von der zuständigen Behörde zugelassen wurden, bei…
Sammelstellen spielen beim Transport bestimmter Tierarten eine wesentliche Rolle. Daher muss gewährleistet werden, dass die Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz…
Der Eigentümer oder jede natürliche oder juristische Person, die einen Kontrollstellen betreibt, ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen dieser…
Die Richtlinie 64/432/EWG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Buchstabe e) wird der folgende Buchstabe eingefügt:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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