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Ein unzulänglicher Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden führt zwangsläufig zu einer mangelhaften Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport. Es sollten daher flexible Verfahren zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten festgelegt werden.
In Anbetracht der Erfahrungen im Rahmen der Richtlinie 91/628/EWG mit der Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften für den Transport von Tieren und der…
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Die unzulängliche Ahndung von Verstößen gegen die Tierschutzvorschriften fördert das Umgehen dieser Vorschriften und führt letztendlich zu…
Zur Gewährleistung einer gemeinschaftsweit einheitlichen und wirksamen Anwendung dieser Verordnung entsprechend ihrem Grundsatz, wonach ein Transport von Tieren…
Die Vorschriften und Informationsverfahren gemäß der Richtlinie 89/608/EWG des Rates vom 21. November 1989 betreffend die gegenseitige Unterstützung der…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.