Art. 3 32007R0544VERORDNUNG (EG) Nr. 544/2007 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2007 zur Genehmigung als nicht geringfügig zu betrachtender Änderungen der Spezifikation eines im Register geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben eingetragenen Namens (Baena (g.U.))
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R0783VERORDNUNG (EG) Nr. 783/2005 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2005 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R0784VERORDNUNG (EG) Nr. 784/2005 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2005 zur Genehmigung von Abweichungen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik im Hinblick auf Litauen, Polen und Schweden (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32005R0546VERORDNUNG (EG) Nr. 546/2005 DER KOMMISSION vom 8. April 2005 zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Vergabe von Meldelandcodes und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 der Kommission im Hinblick auf die Aktualisierung der Liste der Gemeinschaftsflughäfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0105VERORDNUNG (EG) Nr. 105/2007 DER KOMMISSION vom 1. Februar 2007 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R1737VERORDNUNG (EG) Nr. 1737/2005 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 in Bezug auf Definition und Übermittlung von Informationen über Arbeitskosten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.