Erwägungsgrund 2 32012R1050
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten über die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff unter Berücksichtigung der vom Antragsteller am 24. November 2009 vorgeschlagenen Spezifikationen. Dieser Lebensmittelzusatzstoff wurde danach mit Verordnung (EU) Nr. 1049/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verwendung von Polyglycitolsirup in mehreren Lebensmittelkategorien für bestimmte Verwendungen zugelassen und erhielt die Nummer E 964. Somit sollten für diesen Lebensmittelzusatzstoff Spezifikationen festgelegt werden.