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Am 20. März 2005 hat der Rat einen Bericht mit dem Titel „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ angenommen, der darauf abzielt, die Anwendung des finanzpolitischen Regelwerks und die nationale Verantwortung hierfür durch Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Effizienz des Pakts — sowohl was die präventiven als auch was die korrektiven Elemente des Pakts angeht — zu verbessern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, das Wachstum zu fördern und eine übermäßige Belastung künftiger Generationen zu vermeiden. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2005 hat der Europäische Rat den Bericht gebilligt und festgehalten, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt hierdurch aktualisiert und ergänzt wird; der Bericht ist nunmehr Bestandteil des Pakts.
Gemäß dem auf der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates gebilligten Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 20. März 2005 bekräftigen die…
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestand ursprünglich aus der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen…
Der Rat nahm am 24. November 2004 Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU an, u. a. hinsichtlich der weiteren Stärkung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 muss geändert werden, damit die vereinbarte Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in vollem Umfang zur…
Der Europäische Rat begrüßte auf seiner Tagung vom 23./24. März 2006 den Beitrag der EIB-Gruppe und forderte die einschlägigen Akteure auf, unter…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.