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Gemäß dem auf der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates gebilligten Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 20. März 2005 bekräftigen die Mitgliedstaaten, der Rat und die Kommission ihr Eintreten für die wirksame und fristgerechte Anwendung des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Wege gegenseitiger Unterstützung und gegenseitigen Drucks und für eine enge und konstruktive Zusammenarbeit bei der wirtschafts- und finanzpolitischen Überwachung, um Rechtssicherheit und Wirksamkeit der Vorschriften des Pakts zu gewährleisten.
Am 20. März 2005 hat der Rat einen Bericht mit dem Titel „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ angenommen, der darauf abzielt, die…
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestand ursprünglich aus der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen…
Der Rat nahm am 24. November 2004 Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU an, u. a. hinsichtlich der weiteren Stärkung der…
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon, 23./24. März 2000) wurde die Bedeutung des Sozialschutzes bei der weiteren Entwicklung und…
Der Europäische Rat begrüßte auf seiner Tagung vom 23./24. März 2006 den Beitrag der EIB-Gruppe und forderte die einschlägigen Akteure auf, unter…
Die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates sieht vor, dass die Überwachung der Europäischen Partnerschaften durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.