Erwägungsgrund 1 32005R1177
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren wurden die an das Gemeinschaftliche Sortenamt (das Amt) zu entrichtenden Gebühren und die Höhe der Gebühren festgelegt.