Erwägungsgrund 7 32006R1412VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2006 DES RATES vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte die Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 7 32006R0305VERORDNUNG (EG) Nr. 305/2006 DES RATES vom 21. Februar 2006 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die der Beteiligung an der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri verdächtig sind
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32010R0168VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2010 DES RATES vom 1. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32009R0184VERORDNUNG (EG) Nr. 184/2009 DER KOMMISSION vom 6. März 2009 zur 104. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten.
Erwägungsgrund 4 32008R0195VERORDNUNG (EG) Nr. 195/2008 DES RATES vom 3. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32008R1109VERORDNUNG (EG) Nr. 1109/2008 DER KOMMISSION vom 6. November 2008 zur einhundertsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten.