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Damit die Fänge von Hering, Makrele und Stöcker nach dem Transport vom Anlandehafen gewogen werden können, sollten 2005 ergänzende Maßnahmen getroffen werden.
das Wiegen der Fänge von Hering, Makrele, Blauem Wittling und Bastardmakrele;
Mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 ist nicht sichergestellt, dass die Heringsfänge die für diese Art festgesetzten Fangmengen nicht überschreiten.…
Fänge aus Beständen, für die Fangmöglichkeiten festgesetzt worden sind, dürfen nicht an Bord behalten oder angelandet werden, es sei denn a) die Fänge wurden…
Im Interesse der Bestandserhaltung sollten im Jahr 2005 bestimmte zusätzliche Kontrollmaßnahmen und technische Fangbedingungen gelten.
Im Rahmen von Mehrjahresplänen sollten besondere Maßnahmen als besondere Form des Schutzes der betroffenen Bestände zum Tragen kommen. Umladungen von Fängen von…
Im Interesse der Bestandserhaltung sollten im Jahr 2006 bestimmte zusätzliche Kontrollmaßnahmen und technische Fangbedingungen gelten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.