Art. 7 32005R1899Diese Verordnung stellt keine Ausnahmeregelung zu den Bestimmungen des Abkommens dar, das in allen Kollisionsfällen Vorrang hat. KAPITEL II MODALITÄTEN FÜR DIE…
Art. 7 32005R1440Diese Verordnung stellt keine Ausnahmeregelung zu den Bestimmungen des Abkommens dar, das in allen Konfliktfällen maßgebend ist. KAPITEL II MODALITÄTEN FÜR DIE…
Art. 1 Abs. 5 32006R1107Kollidieren die Bestimmungen dieser Verordnung mit denjenigen der Richtlinie 96/67/EG, so hat diese Verordnung Vorrang.
Art. 3 Abs. 7 32019L0770Kollidiert eine Bestimmung dieser Richtlinie mit einer Bestimmung eines anderen Unionsrechtsakts, der einen bestimmten Sektor oder Gegenstand regelt, so hat die…
Art. 1 Abs. 2 32018R1724Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Widerspricht diese Verordnung einer Bestimmung eines anderen Rechtsaktes der Union, der bestimmte Aspekte des Gegenstands dieser Verordnung regelt, so hat die…