Erwägungsgrund 7 32005R1440
Zur wirksamen Anwendung des Abkommens sind für die Überführung der betreffenden Erzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft die Einführung einer Einfuhrgenehmigung der Gemeinschaft und ein Verfahren für die Erteilung dieser Einfuhrgenehmigungen erforderlich.