Erwägungsgrund 5 32005R1458
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Aspergillus niger (MUCL 39199) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/98 der Kommission für Masthühner vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang I sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.