Erwägungsgrund 1 32005R1497
Mit dem Anhang des Beschlusses 2005/430/EG sind die laufenden Nummern der Zollkontingente der Europäischen Union für Ursprungserzeugnisse Bulgariens zugeteilt worden.
Mit dem Anhang des Beschlusses 2005/430/EG sind die laufenden Nummern der Zollkontingente der Europäischen Union für Ursprungserzeugnisse Bulgariens zugeteilt worden.