Erwägungsgrund 2 32005R1690
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 6. Oktober 2005, im Falle von zwei Personen, die am 29. September 2005 auf die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen gesetzt wurden, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen, die Angaben zu ergänzen; Anhang I ist somit entsprechend zu ändern.