Erwägungsgrund 1 32005R1734
In der Verordnung Nr. 6/66/Euratom, 121/66/EWG der Räte vom 28. Juli 1966 zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Mietzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrags dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung, werden die Modalitäten für die Anwendung des Artikels 14a des Anhangs VII des Statuts festgelegt. Der genannte Artikel wurde durch die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften aufgehoben.