Erwägungsgrund 2 32005R1738
Die Verdienststrukturerhebung für das Berichtsjahr 2002 war die erste Erhebung, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 stützte. Die Erfahrungen mit dieser Erhebung haben die Notwendigkeit gezeigt, die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 der Kommission zu verbessern, sie an die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 anzupassen und in jedem zweiten Jahr die Verzahnung der Daten aus den verschiedenen Erhebungen über Verdienste und Arbeitskosten zu verbessern.