Verordnung (EG) Nr. 1797/2005 der Kommission vom 28. Oktober 2005 zur sechsundfünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 24. Oktober 2005, eine Person von der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen zu streichen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen. Anhang I ist somit entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 2 32005R1797
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