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Der dem Rat im September 2000 vorgelegte Aktionsplan zum Statistikbedarf der WWU und die diesbezüglichen Fortschrittsberichte (dritter, vierter und fünfter Fortschrittsbericht), die gleichfalls vom Rat unterstützt wurden, sehen die Bereitstellung vierteljährlicher europäischer Gesamtrechnungen nach institutionellen Sektoren innerhalb von 90 Tagen vor. Die rechtzeitige Bereitstellung vierteljährlicher Zahlungsbilanzdaten ist eine Grundvoraussetzung für die Erstellung solcher vierteljährlichen europäischen Gesamtrechnungen.
Nach Artikel 71 der Grundverordnung legt der Mitgliedstaat vor Vorlage des ersten Antrags auf eine Zwischenzahlung oder spätestens binnen 12 Monaten nach der…
Die EIB übermittelt dem Rat und der Kommission alljährlich einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen, die aus den von ihr verwalteten Mitteln des EEF…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse ihrer quantitativen und qualitativen Bewertung gegebenenfalls zusammen mit…
In die Richtlinie 83/477/EWG wird folgender Artikel eingefügt: Durchführungsbericht Alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2005…
In die Richtlinie 89/391/EWG wird folgender Artikel eingefügt: Durchführungsberichte (1) Alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.