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Die Meldung der NZBen an die EZB der viertel- und halbjährlichen statistischen Daten beginnt mit vierteljährlichen Daten für das erste Quartal 2022, die bis Ende Mai 2022 zu melden sind, und halbjährlichen Daten für das erste Halbjahr 2022, die bis Ende November 2022 zu melden sind.
Die Meldung der NZBen an die EZB der kumulierten jährlichen statistischen Daten einschließlich gesondert ausgewiesener halbjährlicher Daten, die sich auf Berichtspflichtige beziehen, denen eine Ausnahme gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 gewährt wurde, beginnt mit den Daten für die Referenzzeiträume erstes und zweites Halbjahr 2022, die bis Ende Mai 2023 zu melden sind.
Die erstmalige Meldung gemäß dieser Verordnung beginnt mit den Daten, die sich auf den Referenzzeitraum Dezember 2013 beziehen. Wenn NZBen das erste Mal der EZB…
Die NZBen haben der EZB die nach Maßgabe von Anhang III zu meldenden statistischen Daten jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich wie folgt zu übermitteln:
Die NZBen melden die aggregierten nationalen monatlichen statistischen Daten zum Geschäftsschluss des 19. Arbeitstags nach dem Ende des Referenzmonats an die…
Sofern sich die verfügbaren Daten gemäß nationaler Marktpraktiken auf ein beliebiges Datum innerhalb eines Quartals beziehen, können die NZBen es den…
Die erstmalige Meldung von Sektordaten gemäß Artikel 3 beginnt mit den Daten für den Referenzzeitraum September 2018.
Beschließt eine NZB gemäß Artikel 3a Absatz 5, dass Berichtspflichtige die statistischen Daten direkt an die EZB melden müssen, übermitteln die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.