Erwägungsgrund 1 32005R1855
Die Anträge Italiens auf Eintragung der zwei Bezeichnungen „Mela Alto Adige“ bzw. „Südtiroler Apfel“ und „Oliva Ascolana del Piceno“, die Anträge Frankreichs auf Eintragung der zwei Bezeichnungen „Asperge des Sables des Landes“ und „Pâtes d’Alsace“ sowie der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Jamón de Trevélez“ sind gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.