Erwägungsgrund 10 32006R0336Die Verordnung (EG) Nr. 3051/95 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 8 32006R0401Die Richtlinien 98/53/EG, 2002/26/EG, 2003/78/EG und 2005/38/EG sollten daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 32 32005R0183Aus diesen Gründen sollten die Richtlinien 95/69/EG und 98/51/EG aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 32 32012L0018Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 96/82/EG sollte daher geändert und anschließend aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 6 32007R0333VERORDNUNG (EG) Nr. 333/2007 DER KOMMISSION vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2001/22/EG, 2004/16/EG und 2005/10/EG sollten dementsprechend aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Erwägungsgrund 14 32004R1993VERORDNUNG (EG) Nr. 1993/2004 DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)
Dementsprechend sollte die Entscheidung 2001/376/EG aufgehoben werden.