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Die für NOGE und BFDGE angeforderten toxikologischen Daten wurden nicht so rechtzeitig vorgelegt, dass sie von der Behörde hätten bewertet werden können und dass die Stoffe hätten weiter verwendet werden können. Daher ist die Verwendung und/oder das Vorhandensein von BFDGE und NOGE ab 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 2002/16/EG nicht mehr erlaubt. Die Verwendung bis zur Erschöpfung der Bestände sollte jedoch zulässig sein.
Die Richtlinie 2002/16/EG sieht vor, dass BFDGE und NOGE nur bis 31. Dezember 2004 weiterhin verwendet und/oder vorhanden sein dürfen. Für BADGE wurde die…
Die Richtlinie 2002/16/EG sieht vor, dass ihre Bestimmungen über BADGE, BFDGE und NOGE nicht für Materialien und Gegenstände gelten, die vor dem 1. März 2003…
Zur Vermeidung von Gefahren für die menschliche Gesundheit und von Hindernissen für den freien Warenverkehr werden mit der Richtlinie 2002/16/EG der Kommission…
Der Handel mit und die Verwendung von BADGE enthaltenden Materialien und Gegenständen gemäß der vorliegenden Verordnung ist deshalb in der gesamten Gemeinschaft…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90, der Richtlinie 96/22/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.…
Bei der Herstellung der genannten Materialien und Gegenstände darf BFDGE nicht verwendet werden und/oder vorhanden sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.