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Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII des Statuts hat Eurostat am 1. September 2005 den Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für das Jahr 2005 vorgelegt, durch die die in dem genannten Anhang aufgeführten Parameter aktualisiert werden. Aus dieser Bewertung geht hervor, dass der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 10,3 % des Grundgehalts beträgt.
Der Beitragssatz ist so neu festzusetzen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne…
Gemäß Anhang XII Artikel 13 des Statuts hat Eurostat am 1. September 2008 den Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für…
Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII des Statuts hat Eurostat am 1. September 2004 den Bericht über die fünfjährliche versicherungsmathematische Bewertung des…
Somit ist der Beitragssatz um das versicherungsmathematische Gleichgewicht des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Aufgrund dieses Berichts gilt es, den zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen…
Somit sollte der Beitragssatz, mit dem das versicherungsmathematische Gleichgewicht des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.