Erwägungsgrund 2 32005R0023VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 23/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Anpassung des Satzes des Beitrages zur Versorgung der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und zur Anpassung des für Übertragungen zwischen dem Versorgungssystem der Gemeinschaften und nationalen Versorgungssystemen benutzen Zinssatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2005
Aufgrund dieses Berichts gilt es, den zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen…
Art. 1 32005R1972Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wird der in Artikel 83 Absatz 2 des Statuts vorgesehene Beitragssatz auf 10,25 % festgesetzt.
Art. 1 32005R0023VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 23/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Anpassung des Satzes des Beitrages zur Versorgung der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und zur Anpassung des für Übertragungen zwischen dem Versorgungssystem der Gemeinschaften und nationalen Versorgungssystemen benutzen Zinssatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2005
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 wird der in Artikel 83 Absatz 2 des Statuts vorgesehene Beitragssatz auf 9,75 % festgesetzt.
Art. 1 32008R1324VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1324/2008 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2008
Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 wird der in Artikel 83 Absatz 2 des Statuts vorgesehene Beitragssatz auf 10,9 % festgesetzt.
Art. 1 32009R1295VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 1295/2009 DES RATES vom 22. Dezember 2009 zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2009
Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 beträgt der in Artikel 83 Absatz 2 des Statuts genannte Beitragssatz 11,3 %.
Art. 2 32005R0023VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 23/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Anpassung des Satzes des Beitrages zur Versorgung der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und zur Anpassung des für Übertragungen zwischen dem Versorgungssystem der Gemeinschaften und nationalen Versorgungssystemen benutzen Zinssatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2005
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wird der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der Beschäftigungsbedingungen für…