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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 der Kommission vom 25. Juli 2003 zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen wird ein Höchstgehalt an Blei in Zinkoxid und mit der Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 der Kommission vom 16. Dezember 2004 zur unbefristeten bzw. vorläufigen Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke eines bereits in der Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffs wird ein Höchstgehalt an Blei in Klinoptilolith vulkanischen Ursprungs festgelegt.
Für Zusatzstoffe, die zur funktionalen Gruppe der Bestandteile von Spurenelementen zählen, einschließlich Zinkoxid, und für Zusatzstoffe, die zu den…
2. Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 wird der Wortlaut „Höchstgehalt an Blei: 80 mg/kg“ aus dem Klinoptilolith vulkanischen Ursprungs betreffenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln legt für…
Die Richtlinie 84/547/EWG der Kommission vom 26. Oktober 1984 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Zeile 2, Blei, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.