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Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs nach Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) zu der Frage, ob die Zulassung die in der genannten Verordnung festgelegten Bedingungen noch erfüllt, zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs zu ändern, und zwar nach einer Stellungnahme der Europäischen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf der Grundlage eines…
Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 können die Bedingungen für die Zulassung eines Zusatzstoffes auf Antrag des Zulassungsinhabers…
Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 können die Bedingungen für die Zulassung eines Zusatzstoffes auf Antrag des Zulassungsinhabers…
Die Behörde sollte die Möglichkeit haben, gegebenenfalls ergänzende Informationen zu verlangen, um festzustellen, ob der Zusatzstoff die Bedingungen für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.