Erwägungsgrund 20 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 23 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 29 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 26 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 2 32005D0423BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/423/EG)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 16 32007L0019Die unvollständige Liste der Additive, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen, sollte dahin gehend…